AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1. Gel­tungs­be­reich
2. Ange­bo­te und Leistungsbeschreibungen
3. Bestell­vor­gang und Vertragsabschluss
4. Prei­se und Versandkosten
5. Lie­fe­rung, Warenverfügbarkeit
6. Zahlungsmodalitäten
7. Eigentumsvorbehalt
8. Sach­män­gel­ge­währ­leis­tung und Garantie
9. Haftung
10. Spei­che­rung des Vertragstextes
11. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäfts­be­zie­hung zwi­schen Kraut­ste­cher & Ruam, Inha­ber: Ralf Ste­cher, Polln­stra­ße 10, 85221 Dach­au (nach­fol­gend „Ver­käu­fer“) und dem Kun­den (nach­fol­gend „Kun­de“) gel­ten aus­schließ­lich die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen in ihrer zum Zeit­punkt der Bestel­lung gül­ti­gen Fassung.

1.2. Ver­brau­cher im Sin­ne die­ser AGB ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu einem Zwe­cke abschließt, der über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den kann. Unter­neh­mer ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in der Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.

1.3. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Kun­den wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, der Ver­käu­fer stimmt ihrer Gel­tung aus­drück­lich zu.

2. Angebote und Leistungsbeschreibungen

2.1. Die Dar­stel­lung der Pro­duk­te im Online-Shop stellt kein recht­lich bin­den­des Ange­bot, son­dern eine Auf­for­de­rung zur Abga­be einer Bestel­lung dar. Leis­tungs­be­schrei­bun­gen in Kata­lo­gen sowie auf den Web­sites des Ver­käu­fers haben nicht den Cha­rak­ter einer Zusi­che­rung oder Garantie.

2.2 Alle Ange­bo­te gel­ten „solan­ge der Vor­rat reicht“, wenn nicht bei den Pro­duk­ten etwas ande­res ver­merkt ist. Im Übri­gen blei­ben Irr­tü­mer vorbehalten.

3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss

3.1. Der Kun­de kann aus dem Sor­ti­ment des Ver­käu­fers Pro­duk­te unver­bind­lich aus­wäh­len und die­se über die Schalt­flä­che „in den Waren­korb“ in einem so genann­ten Waren­korb sam­meln. Inner­halb des Waren­kor­bes kann die Pro­dukt­aus­wahl ver­än­dert, z.B. gelöscht wer­den. Anschlie­ßend kann der Kun­de inner­halb des Waren­korbs über die Schalt­flä­che „Wei­ter zur Kas­se“ zum Abschluss des Bestell­vor­gangs schrei­ten. Der Min­dest­be­stell­wert beträgt 15,00 €.

3.2. Über die Schalt­flä­che „Zah­lungs­pflich­tig bestel­len“ gibt der Kun­de einen ver­bind­li­chen Antrag zum Kauf der im Waren­korb befind­li­chen Waren ab. Vor Abschi­cken der Bestel­lung kann der Kun­de die Daten jeder­zeit ändern und ein­se­hen sowie mit­hil­fe der Brow­ser­funk­ti­on „zurück“ zum Waren­korb zurück­ge­hen oder den Bestell­vor­gang ins­ge­samt abbre­chen. Not­wen­di­ge Anga­ben sind mit einem Stern­chen (*) gekennzeichnet.

3.3. Der Ver­käu­fer schickt dar­auf­hin dem Kun­den eine auto­ma­ti­sche Emp­fangs­be­stä­ti­gung per E‑Mail zu, in wel­cher die Bestel­lung des Kun­den noch­mals auf­ge­führt wird und die der Kun­de über die Funk­ti­on „Dru­cken“ aus­dru­cken kann (Bestell­be­stä­ti­gung). Die auto­ma­ti­sche Emp­fangs­be­stä­ti­gung doku­men­tiert ledig­lich, dass die Bestel­lung des Kun­den beim Ver­käu­fer ein­ge­gan­gen ist und stellt kei­ne Annah­me des Antrags dar. Der Kauf­ver­trag kommt erst dann zustan­de, wenn der Ver­käu­fer das bestell­te Pro­dukt inner­halb von 2 Tagen an den Kun­den ver­sen­det, über­ge­ben oder den Ver­sand an den Kun­den inner­halb von 2 Tagen mit einer zwei­ten E‑Mail, aus­drück­li­cher Auf­trags­be­stä­ti­gung oder Zusen­dung der Rech­nung bestä­tigt hat. Die Annah­me kann fer­ner durch eine sei­tens des Ver­käu­fers an den Kun­den gerich­te­te Zah­lungs­auf­for­de­rung und spä­tes­tens durch den Abschluss des Zah­lungs­vor­gangs erfol­gen. Im Fall meh­re­rer Annah­me­vor­gän­ge ist der frü­hes­te Annah­me­zeit­punkt maß­geb­lich. Nim­mer der Ver­käu­fer das Ange­bot des Kun­den inner­halb der Annah­me­frist nicht an, kommt kein Ver­trag zustan­de und der Kun­de wird nicht mehr an sein Ange­bot gebunden.

3.4. Soll­te der Ver­käu­fer eine Vor­kas­se­zah­lung ermög­li­chen, kommt der Ver­trag mit der Bereit­stel­lung der Bank­da­ten und Zah­lungs­auf­for­de­rung zustan­de. Wenn die Zah­lung trotz Fäl­lig­keit auch nach erneu­ter Auf­for­de­rung nicht bis zu einem Zeit­punkt von 10 Kalen­der­ta­gen nach Absen­dung der Bestell­be­stä­ti­gung beim Ver­käu­fer ein­ge­gan­gen ist, tritt der Ver­käu­fer vom Ver­trag zurück mit der Fol­ge, dass die Bestel­lung hin­fäl­lig ist und den Ver­käu­fer kei­ne Lie­fer­pflicht trifft. Die Bestel­lung ist dann für den Käu­fer und Ver­käu­fer ohne wei­te­re Fol­gen erle­digt. Eine Reser­vie­rung des Arti­kels bei Vor­kas­se­zah­lun­gen erfolgt daher längs­tens für 10 Kalendertage.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Alle Prei­se, die auf der Web­site des Ver­käu­fers ange­ge­ben sind, ver­ste­hen sich ein­schließ­lich der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Umsatzsteuer.

4.2. Zusätz­lich zu den ange­ge­be­nen Prei­sen berech­net der Ver­käu­fer für die Lie­fe­rung Ver­sand­kos­ten. Die Ver­sand­kos­ten wer­den dem Käu­fer auf einer geson­der­ten Infor­ma­ti­ons­sei­te und im Rah­men des Bestell­vor­gangs deut­lich mitgeteilt.

5. Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1. Soweit Vor­kas­se ver­ein­bart ist, erfolgt die Lie­fe­rung nach Ein­gang des Rechnungsbetrages.

5.2. Soll­te die Zustel­lung der Ware durch Ver­schul­den des Käu­fers trotz drei­ma­li­gem Aus­lie­fer­ver­suchs schei­tern, kann der Ver­käu­fer vom Ver­trag zurück­tre­ten. Ggf. geleis­te­te Zah­lun­gen wer­den dem Kun­den unver­züg­lich erstat­tet. Ange­fal­le­ne Ver­sand­kos­ten wer­den nicht zurückerstattet.

5.3. Wenn das bestell­te Pro­dukt nicht ver­füg­bar ist, weil der Ver­käu­fer mit die­sem Pro­dukt von sei­nem Lie­fe­ran­ten ohne eige­nes Ver­schul­den nicht belie­fert wird, kann der Ver­käu­fer vom Ver­trag zurück­tre­ten. In die­sem Fall wird der Ver­käu­fer den Kun­den unver­züg­lich infor­mie­ren und ihm ggf. die Lie­fe­rung eines ver­gleich­ba­ren Pro­duk­tes vor­schla­gen. Wenn kein ver­gleich­ba­res Pro­dukt ver­füg­bar ist oder der Kun­de kei­ne Lie­fe­rung eines ver­gleich­ba­ren Pro­duk­tes wünscht, wird der Ver­käu­fer dem Kun­den ggf. bereits erbrach­te Gegen­leis­tun­gen unver­züg­lich erstatten.

5.4. Kun­den wer­den über Lie­fer­zei­ten und Lie­fer­be­schrän­kun­gen (z.B. Beschrän­kung der Lie­fe­run­gen auf bestimm­ten Län­der) auf einer geson­der­ten Infor­ma­ti­ons­sei­te oder inner­halb der jewei­li­gen Pro­dukt­be­schrei­bung unterrichtet.

5.5 Im Fall von Kun­den die Unter­neh­men sind, gilt, dass die Gefahr des zufäl­li­gen Unter­gangs und der zufäl­li­gen Ver­schlech­te­rung der Ware auf die Käu­fer über­geht, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat, die ange­ge­be­nen Lie­fer­da­ten und Fris­ten vor­be­halt­lich ander­wei­ti­ger Zusa­gen und Ver­ein­ba­run­gen, kei­ne Fix­ter­mi­ne sind.

5.6 Lie­fer- und Leis­tungs­ver­zö­ge­run­gen auf­grund höhe­rer Gewalt und auf­grund von unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen, die dem Ver­käu­fer die Lie­fe­rung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen, hat der Ver­käu­fer gegen­über  Kun­den, die Unter­neh­mer sind, auch bei ver­bind­lich ver­ein­bar­ten Fris­ten und Ter­mi­nen nicht zu ver­tre­ten. In die­sem Fall ist der Ver­käu­fer berech­tigt, die Lie­fe­rung bzw. Leis­tung um die Dau­er der Behin­de­rung zuzüg­lich einer ange­mes­se­nen Anlauf­frist hin­aus­zu­schie­ben. Das Recht zur Hin­aus­schie­bung der Frist gilt gegen­über Kun­den, die Unter­neh­mer sind auch in Fäl­len unvor­her­seh­ba­rer Ereig­nis­se, die auf den Betrieb eines Vor­lie­fe­ran­ten ein­wir­ken und weder von ihm noch von dem Ver­käu­fer zu ver­tre­ten sind. Wäh­rend der Dau­er die­ser Behin­de­rung ist der Kun­de eben­falls von sei­nen ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen ent­bun­den, ins­be­son­de­re der Zah­lung. Ist die Ver­zö­ge­rung dem Kun­den nicht zuzu­mu­ten, kann die­ser nach einer von ihm zu set­zen­den ange­mes­se­nen Frist oder ein­ver­nehm­li­cher Rück­spra­che mit dem Ver­käu­fer durch schrift­li­che Erklä­rung vom Ver­trag zurücktreten.

6. Zahlungsmodalitäten

6.1. Der Kun­de kann im Rah­men und vor Abschluss des Bestell­vor­gangs aus den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Zah­lungs­ar­ten wäh­len. Kun­den wer­den über die zur Ver­fü­gung ste­hen­den Zah­lungs­mit­tel auf einer geson­der­ten Infor­ma­ti­ons­sei­te unterrichtet.

6.2. Ist die Bezah­lung per Rech­nung mög­lich, hat die Zah­lung inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rech­nung zu erfol­gen. Bei allen ande­ren Zahl­wei­sen hat die Zah­lung im Vor­aus ohne Abzug zu erfolgen.

6.3. Wer­den Dritt­an­bie­ter mit der Zah­lungs­ab­wick­lung beauf­tragt, z.B. Pay­pal, gel­ten deren All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen.

6.4. Ist die Fäl­lig­keit der Zah­lung nach dem Kalen­der bestimmt, so kommt der Kun­de bereits durch Ver­säu­mung des Ter­mins in Ver­zug. In die­sem Fall hat der Kun­de die gesetz­li­chen Ver­zugs­zin­sen zu zahlen.

6.5. Die Ver­pflich­tung des Kun­den zur Zah­lung von Ver­zugs­zin­sen schließt die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Ver­zugs­schä­den durch den Ver­käu­fer nicht aus.

6.6. Ein Recht zur Auf­rech­nung steht dem Kun­den nur zu, wenn sei­ne Gegen­an­sprü­che rechts­kräf­tig fest­ge­stellt oder von dem Ver­käu­fer aner­kannt sind. Der Kun­de kann ein Zurück­be­hal­tungs­recht nur aus­üben, soweit die Ansprü­che aus dem glei­chen Ver­trags­ver­hält­nis resultieren.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung ver­blei­ben die gelie­fer­ten Waren im Eigen­tum des Ver­käu­fers. Für Kun­den die Unter­neh­mer sind, gilt ergän­zend: Der Ver­käu­fer behält sich das Eigen­tum an der Ware bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller For­de­run­gen aus einer lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung vor; Der Käu­fer ist ver­pflich­tet, solan­ge das Eigen­tum noch nicht auf ihn über­ge­gan­gen ist, die Kauf­sa­che pfleg­lich zu behan­deln. Ins­be­son­de­re ist er ver­pflich­tet, die­se, sofern ange­mes­sen oder bran­chen­üb­lich, auf eige­ne Kos­ten gegen Diebstahl‑, Feu­er- und Was­ser­schä­den aus­rei­chend zum Neu­wert zu ver­si­chern. Müs­sen War­tungs- und Inspek­ti­ons­ar­bei­ten durch­ge­führt wer­den, hat der Käu­fer die­se auf eige­ne Kos­ten recht­zei­tig aus­zu­füh­ren. Die Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung der Vor­be­halts­wa­re durch den Kun­den wird stets für den Ver­käu­fer vor­ge­nom­men. Wird die Vor­be­halts­wa­re mit ande­ren, dem Ver­käu­fer nicht gehö­ren­den Gegen­stän­den ver­ar­bei­tet, so erwirbt der Ver­käu­fer das Mit­ei­gen­tum an der neu­en Sache im Ver­hält­nis des Wer­tes der Vor­be­halts­wa­re zu den ande­ren ver­ar­bei­te­ten Gegen­stän­den zur Zeit der Ver­ar­bei­tung. Für die durch Ver­ar­bei­tung ent­ste­hen­de Sache gilt im Übri­gen das glei­che wie für die Vor­be­halts­wa­re. Der Kun­de tritt auch die For­de­rung zur Siche­rung der For­de­run­gen gegen ihn ab, die durch die Ver­bin­dung der Vor­be­halts­wa­re mit einem Grund­stück gegen einen Drit­ten erwach­sen. Zugrif­fe Drit­ter auf die im Eigen­tum oder Mit­ei­gen­tum des Ver­käu­fers ste­hen­den Güter sind vom Kun­den unver­züg­lich anzu­zei­gen. Durch sol­che Ein­grif­fe ent­ste­hen­den Kos­ten für eine Dritt­wi­der­spruchs­kla­ge oder Kos­ten für eine außer­pro­zes­sua­le Frei­ga­be trägt der Kun­de. Der Kun­de ist berech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re im ordent­li­chen Geschäfts­gang wei­ter zu ver­kau­fen. Die aus Wei­ter­ver­kauf oder sons­ti­gem Rechts­grund bezüg­lich der Vor­be­halts­wa­re ent­ste­hen­den For­de­run­gen (ein­schließ­lich sämt­li­cher Sal­do­for­de­run­gen aus Kon­to­kor­rent) tritt der Kun­de bereits siche­rungs­hal­ber in vol­lem Umfang an den Ver­käu­fer ab. Der Ver­käu­fer ermäch­tigt den Kun­den wider­ruf­lich, die an den Ver­käu­fer abge­tre­te­nen For­de­run­gen für sei­ne Rech­nung und in sei­nem eige­nen Namen ein­zu­zie­hen. Die­se Ein­zugs­er­mäch­ti­gung kann wider­ru­fen wer­den, wenn der Kun­de sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht ord­nungs­ge­mäß nach­kommt. Der Ver­käu­fer ver­pflich­tet sich, die dem Ver­käu­fer zuste­hen­den Sicher­hei­ten auf Ver­lan­gen des Kun­den frei­zu­ge­ben, als ihr Gesamt­ver­kaufs­wert die Sum­me aller noch offe­nen For­de­run­gen des Ver­käu­fers aus der Geschäfts­ver­bin­dung um mehr als 10% (bei Vor­lie­gen eines Ver­wer­tungs­ri­si­kos um mehr als 50%) über­steigt. Die Aus­wahl der frei­zu­ge­ben­den Sicher­hei­ten obliegt dem Ver­käu­fer.. Mit Til­gung aller For­de­run­gen des Ver­käu­fers aus Lie­fer­ge­schäf­ten gehen das Eigen­tum an der Vor­be­halts­wa­re und die abge­tre­te­nen For­de­run­gen an den Käu­fer über. Die Aus­wahl der frei­zu­ge­ben­den Sicher­hei­ten obliegt dem Verkäufer.

8. Sachmängelgewährleistung und Garantie

8.1. Die Gewähr­leis­tung (Män­gel­haf­tung) bestimmt sich vor­be­halt­lich fol­gen­der Rege­lun­gen nach gesetz­li­chen Vorschriften.

8.2. Eine Garan­tie besteht bei den vom Ver­käu­fer gelie­fer­ten Waren nur, wenn die­se aus­drück­lich abge­ge­ben wur­de. Kun­den wer­den über die Garan­tie­be­din­gun­gen vor der Ein­lei­tung des Bestell­vor­gangs informiert.

8.3 Ist der Kun­de Unter­neh­mer, so hat er die Ware unbe­scha­det gesetz­li­cher Rüge­o­b­lie­gen­hei­ten unver­züg­lich zu unter­su­chen und erkenn­ba­re Sach­män­gel gegen­über dem Lie­fe­ran­ten unver­züg­lich,  spä­tes­tens inner­halb von zwei Wochen nach Ablie­fe­rung, schrift­lich und nicht erkenn­ba­re Sach­män­gel unver­züg­lich, spä­tes­tens inner­halb von zwei Wochen nach Fest­stel­lung, anzu­zei­gen. Han­dels­üb­li­che, gemäß Güte­nor­men zuläs­si­ge oder gerin­ge Abwei­chun­gen in Qua­li­tät, Gewicht, Grö­ße, Dicke, Brei­te, Aus­rüs­tung, Mus­te­rung und Far­be sind kei­ne Mängel.

8.4 Ist der Kun­de Unter­neh­mer, erfolgt die Wahl zwi­schen Nach­bes­se­rung oder Nach­lie­fe­rung man­gel­haf­ter Ware durch den Verkäufer.

8.5 Sach­män­gel ver­jäh­ren unbe­scha­det der Haf­tungs­re­ge­lun­gen die­ser AGB bei Kun­den die Unter­neh­mer sind, grund­sätz­lich ein Jahr nach Gefahren­über­gang, soweit nicht kraft Geset­zes, ins­be­son­de­re bei Son­der­be­stim­mun­gen für den Rück­griff des Unter­neh­mers, zwin­gend län­ge­re Fris­ten vor­ge­schrie­ben sind. Bei gebrauch­ten Waren ist die Gewähr­leis­tung von Kun­den die Unter­neh­mer sind, ausgeschlossen.

8.6 Hat der Kun­de, der Unter­neh­mer ist, die man­gel­haf­te Sache im Sin­ne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Ver­wen­dungs­zweck in eine ande­re Sache ein­ge­baut oder an eine ande­re Sache ange­bracht , ist der Ver­käu­fer, vor­be­halt­lich einer aus­drück­li­chen Ver­ein­ba­rung und unbe­scha­det der übri­gen Gewähr­leis­tungs­pflich­ten, im Rah­men der Nach­er­fül­lung nicht ver­pflich­tet, dem Kun­den die erfor­der­li­chen Auf­wen­dun­gen für das Ent­fer­nen der man­gel­haf­ten und den Ein­bau oder das Anbrin­gen der nach­ge­bes­ser­ten oder gelie­fer­ten man­gel­frei­en Sache zu erset­zen. Dem­entspre­chend ist der Ver­käu­fer auch nicht zum Ersatz von Auf­wen­dun­gen für das Ent­fer­nen der man­gel­haf­ten und den Ein­bau oder das Anbrin­gen der nach­ge­bes­ser­ten oder gelie­fer­ten man­gel­frei­en Sache im Rah­men eines Rück­griffs durch den Kun­den im Rah­men der Lie­fer­ket­te (d.h. zwi­schen dem Kun­den und sei­enn Kun­den) verpflichtet.

9. Haftung

9.1. Für eine Haf­tung des Ver­käu­fers auf Scha­dens­er­satz gel­ten unbe­scha­det der sons­ti­gen gesetz­li­chen Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen fol­gen­de Haf­tungs­aus­schlüs­se und ‑begren­zun­gen.

9.2. Der Ver­käu­fer haf­tet unbe­schränkt, soweit die Scha­dens­ur­sa­che auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit beruht.

9.3. Fer­ner haf­tet der Ver­käu­fer für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung von wesent­li­chen Pflich­ten, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det, oder für die Ver­let­zung von Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Kun­de regel­mä­ßig ver­traut. In die­sem Fall haf­tet der Ver­käu­fer jedoch nur für den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den. Der Ver­käu­fer haf­tet nicht für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung ande­rer als der in den vor­ste­hen­den Sät­zen genann­ten Pflichten.

9.4. Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht bei Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit, für einen Man­gel nach Über­nah­me einer Garan­tie für die Beschaf­fen­heit des Pro­duk­tes und bei arg­lis­tig ver­schwie­ge­nen Män­geln. Die Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bleibt unberührt.

9.5. Soweit die Haf­tung des Ver­käu­fers aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung von Arbeit­neh­mern, Ver­tre­tern und Erfüllungsgehilfen.

10. Speicherung des Vertragstextes

10.1. Der Kun­de kann den Ver­trags­text vor der Abga­be der Bestel­lung an den Ver­käu­fer aus­dru­cken, indem er im letz­ten Schritt der Bestel­lung die Druck­funk­ti­on sei­nes Brow­sers nutzt.

10.2. Der Ver­käu­fer sen­det dem Kun­den außer­dem eine Bestell­be­stä­ti­gung mit allen Bestell­da­ten an die von Ihm ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se zu. Mit der Bestell­be­stä­ti­gung, spä­tes­tens jedoch bei der Lie­fe­rung der Ware, erhält der Kun­de fer­ner eine Kopie der AGB nebst Wider­rufs­be­leh­rung und den Hin­wei­sen zu Ver­sand­kos­ten sowie Lie­fer- und Zah­lungs­be­din­gun­gen. Sofern Sie sich in unse­rem Shop regis­triert haben soll­ten, kön­nen Sie in Ihrem Pro­fil­be­reich Ihre auf­ge­ge­be­nen Bestel­lun­gen ein­se­hen. Dar­über hin­aus spei­chern wir den Ver­trags­text, machen ihn jedoch im Inter­net nicht zugänglich.

10.3 Kun­den die Unter­neh­mer sind, kön­nen die Ver­trags­un­ter­la­gen per E‑mail, schrift­lich oder Ver­weis auf eine Online­quel­le erhalten.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Ist der Käu­fer Unter­neh­mer ist vor­be­halt­lich ande­rer Abre­den oder zwin­gen­der gesetz­li­cher Vor­schrif­ten der Erfül­lungs­ort der Sitz des Ver­käu­fers, wäh­rend der Gerichts­stand sich am Sitz des Ver­käu­fers befin­det, wenn der Kun­de Kauf­mann,  juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist oder der Käu­fer im Sitz­land des Ver­käu­fers kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand hat. Das Recht des Ver­käu­fers einen ande­ren zuläs­si­gen Gerichts­stand zu wäh­len, bleibt vorbehalten.

11.2 Im Fall von Unter­neh­mern gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts, solan­ge dem kei­ne zwin­gen­den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten entgegenstehen.

11.3. Ver­trags­spra­che ist deutsch.

11.3. Platt­form der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) für Ver­brau­cher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht ver­pflich­tet an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teilzunehmen.